Die Biologische Station Kreis Steinfurt ist für die Betreuung von derzeit 78 Naturschutzgebieten (ca. 10.000 ha) im Bereich der Feuchtwiesen, Moore und Gewässerauen zuständig.
Aufgaben der Biologischen Station:
Die Biologische Station übernimmt die fachliche Begleitung und Koordinierung vor Ort bei der Umsetzung von Maßnahmen. Neben der Fortschreibung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEPL) sind vor allem im Bereich der Erhaltung und Entwicklung öffentlicher Flächen umfangreiche Betreuungsarbeiten gefordert (mind. 50 Schutzgebiete mit öffentlichen Flächen) davon: öffentliche Grünlandflächen, öffentliche Moorflächen, öffentliche Waldflächen, Brachen, Gewässer, z.B. auch zu Pflege von Säumen an Gewässern und Wegen (Säume mit Pfeifengras, Heidegesellschaften oder Gagel). Die Umsetzung der Maßnahmen muss zeitlich und räumlich koordiniert werden, und die ausführenden Firmen, Landwirte und beauftragten Verbände müssen vor Ort eingewiesen werden.
Die aus naturschutzfachlicher Sicht besonders wertvollen Flächen erlauben in der Regel keine Bewirtschaftung mit schweren landwirtschaftlichen Geräten. Es handelt sich oft um kleinflächige Biotope in der Kulturlandschaft, zu deren langfristigem Erhalt eine Pflege notwendig ist. Die verschiedenen Optimierungs- und Pflegemaßnahmen werden von der Biologischen Station vorgeschlagen und begleitet. Der Kreis Steinfurt beauftragt bei größeren Vorhaben wie z.B. dem Bau einer Blänke örtliche Firmen mit der Durchführung. Kleinere Maßnahmen, die Handarbeit erfordern, werden häufig an Naturschutzverbände oder Heimatvereine übertragen.
Viele seltene Lebensräume wie Pfeifengraswiesen, Borstgrasrasen, Magerrasen und Nasswiesen mit aus landwirtschaftlicher Sicht minderwertigem Aufwuchs müssen durch eine jährliche Mahd offengehalten werden, damit sie nicht mit Sträuchern und Bäumen zuwachsen. So werden sehr nasse Wiesen wie in Sinningen bei Emsdetten mit einem Bestand von 1500 Orchideen jedes Jahr per Hand gemäht und abgeräumt.
Die Wiedervernässung ist in fast allen Naturschutzgebieten erforderlich, um die Lebens-grundlage zahlreicher gefährdeter Pflanzen- und Tierarten zu sichern. Als Natur-schutzmaßnahmen werden auf öffentlichen Flächen Blänken und Kleingewässer neu angelegt bzw. optimiert, Dränagerohre verschlossen und Entwässerungsgräben angestaut. Bislang wurden mehr als 280 Kleingewässer in den Schutzgebieten angelegt.
Eine weitere wichtige Maßnahme ist das regelmäßige Entfernen von aufkommenden Gehölzen in Mooren und Sümpfen sowie an Ufern von Kleingewässern. Zur Wiederbelebung der Hochmoore wurden im Recker Moor, im Emsdettener Venn und im Naturschutzgebiet Koffituten viele Hektar Moorfläche von Gehölzen befreit (entkusselt). Nur so können diese einzigartigen Naturlandschaften erhalten werden. Auch das regelmäßige „auf den Stock setzen“ von Hecken trägt zu einer Erhöhung der Vielfalt in unserer Kulturlandschaft bei.
Biologische Station Kreis Steinfurt erstellt Beurteilung von Vorhaben außerhalb der NSG mit Auswirkungen auf die Schutzgebiete, u.a. Bauleitplanung, Windkraft, Aufforstungen (in avifaunistisch und vegetationskundlich bedeutenden Bereichen) einschl. zu zahlreichen Kompensationsflächen hinsichtlich ihrer Qualitätssicherung (z.B. Gut Ostenfelde).
Biologische Station Kreis Steinfurt führt flächendeckende Erfassungen der feuchtwiesenabhängigen Vogelarten Großer Brachvogel, Uferschnepfe und Bekassine auf ca. 10.000 ha NSG-Fläche und zusätzlich auf ca. 18.500 ha Fläche im direkten Umfeld durch. In den NSG's werden die Vogelarten der Roten Liste NRW weitgehend erfasst. Die Kiebitzerfassung erfolgt in allen Schutzgebieten. Darüber hinaus werden die von ehrenamtlichen Kartierern zur Verfügung gestellten Daten aufgearbeitet (z.B. Steinkauz).
Die ornithologische Erfassung bedrohter Durchzügler, Nahrungs- und Wintergäste erfolgt regelmäßig während der Kartiersaison (März – Juli) sowie in den Herbst- und Wintermonaten je nach ornithologischer Bedeutung der Gebiete mit zwischen 1 und 5 Zählungen. In einigen Bereichen erfolgt die Erfassung der Rastvögel ergänzend auch durch ehrenamtliche Kartierer. Im Rahmen der Durchzüglerkartierung erfolgt auch die Kontrolle der Einhaltung der Verträge.
Die Kenntnis der Neststandorte des Großen Brachvogels, der Uferschnepfe und des Kiebitzes sowie der Brutverdachtsflächen weiterer gefährdeter Bodenbrüter, u.a. Bekassine, Wiesenpieper und Schwarzkehlchen ist zum Schutz dieser Arten unerlässlich. Hierzu ist es zum Teil auch notwendig, den Entwicklungszustand der Jungvögel (z.B. eben geschlüpft oder flügge) zu kennen. Zu den Arbeiten zählen die Nestersuche und Ermittlung des Schlupferfolges in 46 Naturschutzgebieten und ihrem direktem Umfeld und - soweit zum Schutz der Gelege und Jungvögel notwendig – die Regelung der Mahd.
Im gesamten Kreisgebiet werden die Neststandorte von Rohrweihe und Wiesenweihe gesucht und gesichert. Soweit Hinweise (Feststellung ausgefärbter Männchen) auf Bruten vorhanden sind, werden, soweit nötig und möglich, die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen.
Flächendeckende Vegetationskartierung erfolgen in allen Schutzgebieten dabei werden auch die gefährdeten Pflanzenarten und die Zielarten punktgenau erfasst (der Aufnahmerhythmus liegt bei 12 bis 15 Jahren). Die vegetationskundlichen und floristischen Daten werden digital aufarbeitet und als Karten der aktuellen Vegetation und der gefährdeten Pflanzenarten einschl. der Zielarten dargestellt. Hinzu kommt das Biodiversitätsmonitoring von Sonderbiotopen (Pfeifengraswiesen im NSG Vogelpohl, Halbtrockenrasen im NSG Osterklee, Hochmoorvegetation im NSG Koffituten, Feuchtheide im NSG Harskamp).
Zwanzigjährige Dauerversuchsflächen im Grünland auf neun Flächen im Strönfeld, Feuchtgebiet Saerbeck, Düsterdieker Niederung und Heubachwiesen werden regelmäßig gemanagt, untersucht und die Daten ausgewertet. Für viele Sonderbiotope wie Sandtrockenrasen, Feuchtpionierfluren und Röhrichte entwickelt die Biologische Station Kreis Steinfurt Konzepte zum Schutz und zur Entwicklung. Diese Biotope laufen u.a. in vielen Bereichen Gefahr, durch natürliche Entwicklung mit Gehölzen zuzuwachsen. Hier bedarf es einer häufigeren Kontrolle mit der Herausgabe von Empfehlungen zu ihrem Erhalt.
Das Naturschutzgebiet Strönfeld ist ein gutes Beispiel dafür, wie sich Naturschutzarbeit in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft und dem Feuchtwiesenschutzprogramm des Landes NRW erfolgreich auf ein Gebietauswirken können. Tiere, Pflanzen und letzt-endlich auch der Mensch profitieren von diesen Entwicklungen.
Viele Menschen besuchen gerne das Strönfeld bei Metelen am westlichen Rand des Kreises Steinfurt, sei es als Tagesausflug oder bei einem Urlaub auf dem Bauernhof. Sie kommen mit dem Wunsch, Erholung in der Natur zu finden. Als Feuchtwiesenschutz-gebiet von überregionaler Bedeutung zeichnet sich diese Gegend heute durch ihren großen Bestand an Wiesenvögeln und Amphibien aus. Wer im Frühjahr durch das Gebiet wandert oder mit dem Fahrrad unterwegs ist, kann sich an dem geschäftigen Treiben und den Balzrufen von Uferschnepfen, Brachvögeln, Bekassinen und Kiebitzen erfreuen. An den vielen Kleingewässern brüten seltene Wasservögel wie Zwergtaucher, Krick- und Knäkente. Nachts sind die lauten Rufe des kleinen Laub-frosches weithin hörbar, der sich in den vielen Kleingewässern zur Paarung eingefunden hat.
Seit den 1970er Jahren fand ein stetiger Wandel unserer Kulturlandschaft statt. Dabei wurden viele Feuchtwiesen entwässert und zunehmend in Ackerflächen umgewandelt. Kleingewässer verloren in der Landwirtschaft an Bedeutung und verschwanden zunehmend.
Als das Strönfeld 1986 unter Schutz gestellt wurde, hatte der Wiesenvogelbestand seinen Tiefpunkt erreicht. Durch die Ausweisung als Naturschutzgebiet und den Erwerb von Flächen durch das Land NRW konnten Maßnahmen zur Entwicklung des Gebietes durchgeführt werden. Äcker wurden wieder in Grünland umgewandelt, Wiesen wieder-vernässt und zahlreiche Kleingewässer angelegt.
Die Kartierung der Vegetation und der Wiesenvogelbestände von 2006 spiegeln den Erfolg der Naturschutzbemühungen nach 20 Jahren wider. Das Gebiet wird von nassem Grünland dominiert, in dem eine Reihe seltener Tier- und Pflanzenarten einen neuen Lebensraum gefunden haben. Als botanische Besonderheit kommen in den bunt-blühenden Wiesen nun wieder Orchideen vor. Die Uferschnepfe hat hier mit ca. 25 Paaren mittlerweile ihr wichtigstes Brutgebiet im Kreis Steinfurt.
Im Rahmen der ornithologischen und vegetationskundlichen Kartierungen werden Zufallsfunde von Amphibien, Reptilien, Libellen, Heuschrecken und anderen Artengruppen erfasst. Der Laubfrosch wird kreisweit erfasst. Die Biologische Station Kreis Steinfurt ist Kooperationspartner im Projekt „Ein König sucht sein Reich“. Der Laubfrosch als regionaler Indikator für eine reich strukturierte Landschaft mit intakten, besonnten Flachgewässern und Blänken hat durch die Besiedlung der im Kreis optimierten Naturschutzgebiete eine positive Populationsentwicklung erfahren.
Zur Bewahrung der Feuchtwiesen reicht die Unterschutzstellung alleine nicht aus. Nur durch regelmäßiges Mähen oder Beweiden können die artenreichen Wiesen und Weiden erhalten und entwickelt werden. Andernfalls werden sich früher oder später erst Sträucher und dann Bäume durchsetzen. In den Schutzgebieten des Kreises Steinfurt arbeiten Landwirte und Mitarbeiter/innen der Biologischen Station gemeinsam an dem Ziel, die Feuchtwiesen zu erhalten. Das geeignete Instrument ist der Vertragsnatur-schutz. Im Vertragsnaturschutz wird zwischen Pacht- und Bewirtschaftungsverträgen unterschieden. Im ersten Fall werden die Flächen im öffentlichen Eigentum an Land-wirte verpachtet. Bei den Bewirtschaftungsverträgen dagegen schließen Landwirte auf ihren privaten Flächen innerhalb der Naturschutzgebiete Verträge mit dem Land NRW ab. Für den aus der extensiven Nutzung entstehenden Minderertrag erhalten die Land-wirte entsprechende Ausgleichszahlungen vom Land NRW und der EU.
In den Pacht- und Bewirtschaftungsverträgen wird nach naturschutzfachlichen Kriterien eine extensive Nutzung vereinbart. Unter anderem werden die Art der Nutzung (Wiese, Weide oder Mähweide), die Mahdhäufigkeit und der Mahdtermin, die maximale Vieh-dichte und die Düngung festgelegt.
Die Mitarbeiter/innen der Biologischen Station beraten die Landwirte bezüglich der Bewirtschaftung geschützter Flächen und gewährleisten eine flexible Handhabung der Vertragsinhalte. So können sowohl naturschutzfachliche Gegebenheiten (z.B. Brut-vorkommen von Wiesenvögeln), die Witterung als auch betriebliche Belange berücksichtigt werden.
Hervorzuheben ist die Akzeptanz des Vertragsnaturschutzes bei den Landwirten im Kreis Steinfurt. Dadurch erlangt diese Region für den Schutz des Grünlandes und seiner Tier- und Pflanzenarten eine herausragende Bedeutung in Nordrhein-Westfalen. Rund 660 Landwirte sind Vertragspartner und mehr als 4.450 ha befinden sich unter Vertragsnaturschutz. Nur die Kooperation zwischen Naturschutz und Landwirtschaft ermöglicht den Erhalt der Feuchtwiesen für die Natur und die Menschen vor Ort.
Die Biologische Station Kreis Steinfurt betreut die Landwirte bei der naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Flächen in der landwirtschaftlichen Bodennutzung. Es bestehen Pachtverträge in 50 Schutzgebieten auf überwiegend landes- und kreiseigenen Grünlandflächen sowie Bewirtschaftungsverträge zur Rahmenrichtlinie Vertragsnaturschutz in 45 Schutzgebieten und Verträge auf öffentlichen und privaten Kompensationsflächen sowie zum Kreis-Kulturlandschaftsprogramm. Im Einzelnen leistet die Biologische Station Kreis Steinfurt Beratung bezüglich Mahd, Düngung, Ausnahmeregelungen (Pacht- und Bewirtschaftungsverträge insgesamt ca. 660 Landwirte), Hinweise an Behörden und Landwirte u.a. bezüglich des Zustandes der Grünlandflächen (z.B. Ausbreitung von Problempflanzen) und der Erreichbarkeit der Grünlandflächen (z.B. Hinweise zur Herrichtung und zum Freischneiden der Wege).
In allen Schutzgebieten erfolgt die Beratung der Landwirte bezüglich der naturschutzgerechten Bewirtschaftung des Grünlandes und eine regelmäßige Kontrolle der NSG bezüglich Einhaltung der Verträge und der Naturschutzgebiets-Verordnungen sowie die Regelung der Mahd (frühzeitige bzw. verspätete Mahd im Juni) und Bewirtschaftung im Frühjahr (Zulassen verspäteter maschineller Bearbeitung z.B. Walzen, Schleppen). Zum Handling vieler Verträge ist die Kenntnis der Neststandorte der Bodenbrüter erforderlich. Die Erfahrung aus den zurückliegenden Jahren zeigt, dass aus landwirtschaftlichen und ornithologischen Gründen zwischen 20 und 30 % der Grünlandflächen vorzeitig bzw. verspätet gemäht wurden.
Die Biologische Station Kreis Steinfurt informiert die Landwirte bezüglich des Abschlusses von Pacht- und Bewirtschaftungsverträgen. Sie erarbeitet Vorschläge zum Abschluss der Pacht- und Bewirtschaftungsverträge für den Kreis Steinfurt, die Naturschutzstiftung des Kreises Steinfurt, die Bezirksregierung Münster, die Gemeinden und andere. Jährlich ergeben sich Vertragsneuabschlüsse und Vertragsänderungen für ca. 400 ha.
Sämtliche Bewirtschaftungsverträge und Pachtverträge in den betreuten Gebieten einschließlich der Verträge auf Kompensationsflächen und § 62-Flächen werden bei der Biologischen Station in einer Vertragsdatenbank geführt. Die Flächen und die dafür existierenden Bewirtschaftungsauflagen sind in Schutzgebietskarten dargestellt. Die ständig aktualisierte Liste wird der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Steinfurt (ULB) zur Verfügung gestellt. Ca. 660 Landwirte sind zur Zeit vertraglich gebunden.
Im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit informiert die Biologische Station Kreis Steinfurt durch Pressearbeit, Info-Veranstaltungen, Exkursionen und Arbeitskreise über die Natur im Kreis Steinfurt.
Zahlreiche Exkursionen führen jedes Jahr in die verschiedenen Naturschutzgebiete des Kreises. Angeboten werden z.B. naturkundliche Wanderungen ins Moor, Fahrradtouren durch die Emsaue und Führungen zu abendlichen Laubfroschkonzerten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren über die Tier- und Pflanzenwelt und fördern so das Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Einzigartigkeit der Natur.
Naturschutzgebiete als sensible Landschaftsbereiche, die auf Störungen empfindlich reagieren, erfordern eine Besucherlenkung. Die Schutzgebiete stellen Rückzugsareale für Lebewesen dar, deren Lebensräume in den letzten Jahrhunderten durch das Ein-greifen des Menschen kontinuierlich verkleinert wurden. In einigen Schutzgebieten sind auf Anregungen der Biologischen Station in Zusammenarbeit mit dem Kreis Steinfurt Beobachtungstürme errichtet und Wanderwege ausgewiesen worden. Sie bieten den Besuchern die Möglichkeit, das Umland aus einem neuen Blickwinkel zu betrachten und Tiere aus nächster Nähe zu beobachten, ohne sie zu stören.
Die Biologischen Station Kreis Steinfurt e.V. ist Mitglied in der Lokalen Aktionsgemeinschaft für die LEADER-Region „Tecklenburger Land“ und hat dort eigene Leitprojekte für die Bewerbung entwickelt.
Für das Recker Moor hat die Biologische Station Kreis Steinfurt eine Projektskizze für den Wettbewerb Erlebnis.NRW erarbeitet und eingereicht.