Naturschutzgebiete dienen dem Erhalt von Lebensgemeinschaften wildlebender Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensräume. Ihr Status ist im Bundesnaturschutzgesetz und Landschaftsgesetz NRW verankert. Im Kreis Steinfurt gibt es derzeit 78 Naturschutzgebiete im Bereich der Feuchtwiesen, Moore und Gewässerauen.
Zahlreiche Gebiete gehören zum europäischen Schutzgebietsnetz NATURA 2000. Die FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat) und Vogelschutzgebiete haben eine europaweite Bedeutung beim Schutz von Lebensräumen, Pflanzen- und Tierarten. Viele wertvolle Biotope wie Moore, Sümpfe, Binnendünen, Heiden und Feuchtwälder unterliegen dem Schutz durch das Landschaftsgesetz NRW (§ 62). Es sind sogenannte gesetzlich geschütze Biotope.
Von landesweiter Bedeutung ist das feuchte Grünland, welches den größten Anteil an den Naturschutzgebieten im Kreis Steinfurt einnimmt. Nasse Wiesen und Weiden stellen einen bedeutenden Lebensraum für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten dar. Im Zuge des Feuchtwiesenschutzprogrammes des Landes NRW konnten seit den 1980er Jahren im Kreis Steinfurt viele Feuchtgebiete unter Schutz gestellt werden, wie z.B. Halverder Aa-Niederung, Feuchtgebiet Saerbeck und Haverforths Wiesen bei Riesenbeck.
Naturschutzgebiete wie das Recker Moor und das Emsdettener Venn sind Reste der letzten größeren Moore im Kreis Steinfurt. Diese prägten einst das norddeutsche Tiefland. Sie unterliegen heute zahlreichen Schutzbemühungen zum Erhalt dieses einzigartigen und faszinierenden Lebensraumes. Das Naturschutzgebiet Koffituten im Norden des Kreises Steinfurt ist eines der letzten noch lebenden Hochmoore in NRW.
Das größte Naturschutzgebiet im Kreis Steinfurt ist die Emsaue, die den Kreis von Süd nach Nordwest durchzieht. Fließgewässer und ihre Auen stellen wichtige Lebensadern für viele Arten dar. Auwälder, Weidengebüsche, Feuchtgrünland sowie Fließ- und Stillgewässer charakterisieren die Vielfalt der Auen. Die Emsaue besitzt trotz Beeinträchtigungen durch menschliche Eingriffe eine herausragende Bedeutung für den Naturschutz.
Im Kreis Steinfurt gehören zahlreiche Gebiete zum europäischen Schutzgebietsnetz NATURA 2000. Viele FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat) und ein Vogelschutzgebiet zeichnen sich dadurch aus, dass sie europaweite Bedeutung beim Schutz von Lebensräumen, Pflanzen- und Tierarten haben. Hierzu zählt z.B. das EU-Vogelschutz-gebiet Düsterdieker Niederung.
Beiträge zur Sicherung des europäischen Naturerbes lassen sich auch im Kreis Steinfurt leisten. Zum Aufbau eines europäischen Schutzgebietsnetzes ist mit NATURA 2000 ein Programm von der Europäischen Union ins Leben gerufen worden. Es beruht auf der Idee, dass Schutz und Erhaltung von Lebensräumen nur erfolgreich sein können, wenn über politische Grenzen hinweg gehandelt wird. Im NATURA 2000 - Netzwerk werden die Schutzgebiete der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutz-Richtlinie vereint.
Die FFH-Richtlinie hat zum Ziel, wildlebende Arten, ihre Lebensräume und die europa-weite Vernetzung dieser Lebensräume mit ihrer einzigartigen biologischen Vielfalt zu sichern und zu schützen. Die Vogelschutz-Richtlinie dient u.a. dem Erhalt und der Entwicklung von Brut- und Rastgebieten gefährdeter Vogelarten.
Im Kreis Steinfurt wurden 32 Gebiete mit europaweiter Bedeutung bei der EU gemeldet. Hierzu zählt auch das Vogelschutzgebiet Düsterdieker Niederung bei Westerkappeln. Zu den FFH-Gebieten gehören u.a. die Emsaue, der Harskamp bei Ochtrup mit seinen Heideweihern, das Koffituten als eines der letzten noch lebenden Hochmoore, das Wiechholz bei Schale mit alten Eichenwälder und Moorwäldern, der Feuchtwiesen-komplex in den Wiesen am Max-Clemens-Kanal bei Emsdetten sowie die großflächigen Pfeifengraswiesen auf dem Truppenübungsplatz Wersen/Halen.
Der Europäischen Union gegenüber besteht eine Berichtspflicht über den Erhaltungs-zustand der FFH-Gebiete. Die Biologische Station Kreis Steinfurt übernimmt die Erfassung und Bewertung der Lebensräume und FFH-relevanten Arten im Kreis Stein-furt. Für alle NATURA 2000-Gebiete gilt ein Verschlechterungsverbot; das heißt, die Lebensräume müssen in ihrem guten Ausgangszustand erhalten bleiben.